Wenn sie einen Termin bei uns vereinbaren möchten, liegt zumeist ein Rezept eines Arztes vor – damit dieses gültig ist und bleibt müssen einige Regeln beachtet werden:
- Zwischen Ausstellungsdatum und Behandlungsbeginn dürfen nicht mehr als 14 Tage liegen es sei denn der Arzt hat einen sogenannten „spätesten Behandlungsbeginn“ eingetragen, dann gilt dieser.
- Das Rezept muss korrekt ausgestellt sein, dies wird in unserer Verwaltung überprüft. Sollte etwas nicht korrekt sein, muss es geändert werden. Leider kann dies bedeuten, dass Sie noch einmal zu ihrem Arzt müssen. Diese Regelung ist durch die gesetzlichen Krankenkassen zu verantworten, weder wir als Therapeuten noch ihr Arzt sind verantwortlich für die Verfahrensweisen.
- Falls Sie nicht von der Zuzahlung befreit sind, müssen sie eine Zuzahlung entrichten. Diese setzt sich aus 10% vom Rezeptwert und 10 Euro Rezeptgebühr zusammen. Wir ziehen diese Gebühr im Auftrag der Krankenkasse ein, sie erhöht nicht den Rezeptwert sondern wird uns bei der Abrechnung vom Rezeptwert abgezogen. Sie können diese Gebühr bei uns bar, mit der EC Karte oder auch per Überweisung bezahlen.
- Bitte seien sie pünktlich zu den vereinbarten Terminen in der Praxis, kleine Wartezeiten können wir leider manchmal nicht verhindern.
- Falls vorhanden, bitte Arzt/Krankenhaus oder auch Entlass-Berichte aus der Reha mitbringen.
- Bitte bringen Sie ebenfalls zu jeder Behandlung ein großes und ein kleines Handtuch mit – eine Tasche für den Transport und/oder die Lagerung zuhause/im Auto erhalten Sie in der Praxis. Sollten Sie aufgrund ihrer Therapie noch weitere Handtücher oder anderes Material benötigen, wird ihre Therapeutin sie darauf hinweisen.