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siehe Praxis-Infos

Wenn sie einen Termin bei uns vereinbaren möchten, liegt zumeist ein Rezept eines Arztes vor – damit dieses gültig ist und bleibt müssen einige Regeln beachtet werden:

  • Zwischen Ausstellungsdatum und Behandlungsbeginn dürfen nicht mehr als 4 Wochen liegen, es sei denn der Arzt hat einen sogenannten „spätesten Behandlungsbeginn“ eingetragen, dann gilt dieser.

  • Das Rezept muss korrekt ausgestellt sein, dies wird in unserer Verwaltung überprüft. Sollte etwas nicht korrekt sein, muss es geändert werden. Leider kann dies bedeuten, dass Sie noch einmal zu ihrem Arzt müssen. Diese Regelung ist durch die gesetzlichen Krankenkassen zu verantworten, weder wir als Therapeuten noch ihr Arzt sind verantwortlich für die Verfahrensweisen.

  • Falls Sie nicht von der Zuzahlung befreit sind, müssen sie eine Zuzahlung entrichten. Diese setzt sich aus 10% vom Rezeptwert und 10 Euro Rezeptgebühr zusammen. Wir ziehen diese Gebühr im Auftrag der Krankenkasse ein, sie erhöht nicht den Rezeptwert sondern wird uns bei der Abrechnung vom Rezeptwert abgezogen.  Sie können diese Gebühr bei uns bar, mit der EC Karte oder auch per Überweisung bezahlen.

  • Bitte seien sie pünktlich zu den vereinbarten Terminen in der Praxis, kleine Wartezeiten können wir leider manchmal nicht verhindern.

Sollte der Beginn der Behandlung nicht innerhalb der festgelegten Frist beginnen, benötigen Sie von Ihrem Arzt ein neues Rezept. Dies sind die gesetzlichen Vorschriften, an die wir gebunden sind. Abweichungen von dieser Regel sind nicht möglich.

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